auf der Webseite des E-Government-Portals aller 9 Bundesländer der Republik Österreich für Sondertransporte.
Hier finden Sie alle wesentlichen Unterlagen, gesetzliche Vorschriften und Informationen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bewilligung von Sondertransporten in Österreich. In anderen Staaten werden Sondertransporte auch als Großraum- und Schwerlasttransporte bezeichnet.
Ob Sie für Ihren Transport / Ihr Fahrzeug eine Sondertransportbewilligung benötigen, entnehmen Sie dem österreichischen Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.
Wir wünschen eine gute Fahrt.
zusätzliche Informationen:
1. Bei Transporten, die nachstehend angeführte Parameter erfüllen, ist grundsätzlich das Binnenschiff als Verkehrsträger zu verwenden:
Nur wenn nachgewiesen wird, dass ein solcher Transport mit dem Binnenschiff nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann, ist die Erteilung einer Sondertransportbewilligung möglich (vgl. SOTRA-Gesamterlass Punkt 9). Hierzu sind vom Antragsteller/von der Antragstellerin vor Stellung des Sondertransportbewilligungsantrags mindestens drei Schifffahrtsunternehmen anzufragen und eine Wartezeit von mindestens 5 Werktagen abzuwarten. Dem Sondertransportbewilligungsantrag
anzuschließen.
2. Das Bundesland Wien wird ab 01.10.2025 die Bescheidzustellung über ein separates elektronisches System vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden Bescheide im Dokumentenarchiv (=ooeBox) nicht mehr ersichtlich sein!
Downloads
Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen