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KFG

Wann handelt es sich um einen Sondertransport bzw. ab wann ist ein Transport genehmigungspflichtig oder ab wann wird für ein Fahrzeug eine Routengenehmigung benötigt ?

 

Als Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.

 

Ab folgenden Grenzwerten ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich:

 

Abmessungen:

 

Fahrzeugtyp Länge (m) Breite (m) Höhe (m)
Kraftfahrzeug/Anhänger 12,00 2,55 4,00
Sattelkraftfahrzeug 16,50 2,55 4,00
Kraftwagenzug 18,75 2,55 4,00

 

Gesamtgewichte:

 

Fahrzeugtyp Gesamtgewicht (kg)
Kraftfahrzeug / Anhänger (2-achsig) 18.000
Kraftfahrzeug / Anhänger (3-achsig) 26.000 / 24.000
Kraftwagen mit mehr als 3 Achsen 32.000
Kraftwagen mit Anhänger / Sattelkraftfahrzeug 40.000

 

Bereits gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es für Vor- und Nachlaufverkehr, Transport von Rundholz aus dem Wald, Saug-, Druck- und Tankfahrzeuge, Breite bei Schneeräumfahrzeugen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

 

ACHTUNG: Da eine komplette Auflistung zu umfangreich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und daher nur als Richtlinie zu verstehen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kraftfahrgesetz.


Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen

www.sotra.gv.at

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