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auf der Webseite des E-Government-Portals aller 9 Bundesländer der Republik Österreich für Sondertransporte.

 

Hier finden Sie alle wesentlichen Unterlagen, gesetzliche Vorschriften und Informationen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bewilligung von Sondertransporten in Österreich. In anderen Staaten werden Sondertransporte auch als Großraum- und Schwerlasttransporte bezeichnet.

 

Ob Sie für Ihren Transport / Ihr Fahrzeug eine Sondertransportbewilligung benötigen, entnehmen Sie dem österreichischen Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F. 

 

Wir wünschen eine gute Fahrt.

 

 

ACHTUNG NEUERUNG!!!

 

Ab 1. Jänner 2022 ist bei Transporten, die nachstehend angeführte Parameter erfüllen, grundsätzlich das Binnenschiff als Verkehrsträger zu verwenden:

  • Gesamtgewicht ist größer als 160 t oder
  • Gesamthöhe beträgt mehr als 4,5 m oder
  • Gesamtbreite beträgt mehr als 5,6 m und
  • es erfolgt mindestens 1 Grenzübertritt bei den Grenzübergängen
    - Suben / Passau (A8)
    - Walserberg / Schwarzbach (A1)
    - Nickelsdorf / Hegyeshalom (A4)
    - Kittsee / Bratislava (A6) und
  • die Route folgt teilweise oder ganz dem Donaukorridor auf den Autobahnen
    A1, A4, A6, A7, A8, A21, A22, A23, A25, S1, S2 S5, S33 und
  • die in Österreich zurückgelegte Strecke beträgt mindestens 200 km.

Nur wenn nachgewiesen wird, dass ein solcher Transport mit dem Binnenschiff nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann, ist die Erteilung einer Sondertransportbewilligung möglich (vgl. SOTRA-Gesamterlass Punkt 9). Hierzu sind vom Antragsteller/von der Antragstellerin vor Stellung des Sondertransportbewilligungsantrags mindestens drei Schifffahrtsunternehmen anzufragen und eine Wartezeit von mindestens 5 Werktagen abzuwarten. Dem Sondertransportbewilligungsantrag
 

  • sind vom Antragsteller/von der Antragstellerin mindestens drei Angebote von Schifffahrtsunternehmen aus der angefügten Liste
    sowie
  • ein Gesamtkostenvergleich, aus welchem hervorgeht, dass der Transport mit dem Binnenschiff teurer ist als auf der Straße lt. unten angefügtem Muster (sh. SOTRA-Gesamterlass Punkt 9.3)
    oder
  • eine Bestätigung des Antragstellers/der Antragstellerin, dass innerhalb einer Frist von 5 Werktagen von einem oder mehreren angefragten Schifffahrtsunternehmen kein Angebot gestellt wurde
    oder
  • eine Bestätigung des Antragstellers/der Antragstellerin, dass ein Transport mit dem Binnenschiff nur mit unvertretbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann inkl. Angaben des Grundes

anzuschließen.


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Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen

www.sotra.gv.at

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